Steuerliche Behandlung
Wie bei jeder anderen Anlageklasse auch, so ist auch bei einem Engagement in Investmentfonds die steuerliche Behandlung der Erträge für den Anleger von großer Bedeutung. Diesbezüglich haben sich mit Wirkung zum 1. Januar 2009 einige Änderungen ergeben.
Abgeltungssteuer schmälert Langfristrendite
Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Regelung, dass Kursgewinne, die mit Investmentfonds erzielt werden, nach der sogenannten Spekulationsfrist (die Dauer betrug 12 Monate) vollständig steuerfrei vereinnahmt werden konnten, gilt seit 2009 nicht mehr. Stattdessen müssen alle Gewinne, die mit Investmentfonds erzielt werden, vollständig und unabhängig davon, wie lange sich die Anteile im Besitz des Anlegers befinden, im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden. Die Besteuerung erfolgt mit einem pauschalen Satz in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Keine Steuervorteile mehr
Gegenüber anderen Anlageklassen bringen Investmentfonds seit Einführung der Abgeltungssteuer keinerlei steuerliche Vorteile mehr mit sich. Gewinne können nun nur noch dann steuerfrei vereinnahmt werden, wenn diese sich unterhalb des Sparerpauschbetrages bewegen. Selbiges gilt auch für eventuelle Ausschüttungen, die bei manchen Investmentfonds üblich sind. Letztlich werden Investmentfonds somit wie alle anderen Anlageklassen auch behandelt.
Hinweis: Für die Informationen auf dieser Seite übernehme ich keine Gewähr. Erfragen Sie Ihre steuerlichen Details bei Ihrem Steuerberater.
